Übersicht einiger ausgewählter Mittelsätze des Grundhonorars:
Objektwert | Normalstufe | Schwierigkeitsstufe |
---|---|---|
50.000 € | 359 € | 487 € |
100.000 € | 604 € | 777 € |
200.000 € | 956 € | 1.225 € |
300.000 € | 1.188 € | 1.572 € |
400.000 € | 1.343 € | 1.719 € |
500.000 € | 1.465 € | 1.879 € |
750.000 € | 1.738 € | 2.229 € |
1.000.000 € | 1.978 € | 2.535 € |
2.000.000 € | 2.786 € | 3.561 € |
Kosten
Das Honorar für ein privates Wertgutachten war bis Aug. 2009 gesetzlich geregelt in
§ 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese bildet für uns auch weiterhin die Grundlage der Honorarermittlung
Das Grundhonorar richtet sich dabei nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes und der Schwierigkeit des Bewertungsfalls. Liegen besondere Rechte (z.B. Wohnungsrechte) vor oder handelt es sich um ein Erbbaurecht, so ist die Schwierigkeitsstufe anzuwenden.
Zur Übersicht sind einige ausgewählte Mittelsätze des Grundhonorars nebenstehend zusammengestellt. Daneben können auch Pauschalhonorare vereinbart werden.
Schadensgutachten, Dokumentationen und andere Ingenieurleistungen werden eben-
falls gemäß HOAI nach Aufwand mit einem Stundensatz zwischen 70 € und 110 € abgerechnet. Alle Honorarangaben verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
§ 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese bildet für uns auch weiterhin die Grundlage der Honorarermittlung
Das Grundhonorar richtet sich dabei nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes und der Schwierigkeit des Bewertungsfalls. Liegen besondere Rechte (z.B. Wohnungsrechte) vor oder handelt es sich um ein Erbbaurecht, so ist die Schwierigkeitsstufe anzuwenden.
Zur Übersicht sind einige ausgewählte Mittelsätze des Grundhonorars nebenstehend zusammengestellt. Daneben können auch Pauschalhonorare vereinbart werden.
Schadensgutachten, Dokumentationen und andere Ingenieurleistungen werden eben-
falls gemäß HOAI nach Aufwand mit einem Stundensatz zwischen 70 € und 110 € abgerechnet. Alle Honorarangaben verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.