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Die Bezeichnung öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige darf nur führen, wer von einer öffentlich-rechtlichen Bestellungskörperschaft bestellt und vereidigt worden ist und hierfür in einem staatlichen Prüfungsverfahren den Nachweis der persönlichen Eignung und der besonderen Sachkunde erbracht hat. Die Berufsausübung unterliegt der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.

Die Ausbildung zur Sachverständigen für Schäden an Gebäuden (EIPOS / IHK Bildungszentrum) wurde beim Europäischen Institut für postgraduale Bildung an der TU Dresden e.V. in Zusammenarbeit mit dem IHK Bildungszentrum Dresden absolviert und die geforderten Sachverständigenprüfungen erfolgreich abgelegt.

Darüber hinaus bin ich als "beratende Ingenieurin" Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen. Diese Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt. Die Ausbildung und die Berufsausübung sind streng geregelt. Beratende Ingenieure erbringen als Treuhänder des Auftraggebers sowohl unabhängig als auch eigenverantwortlich Beratungsdienstleistungen.
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